Ihre Herausforderung im Winter
Wer in Frankfurt eine Liegenschaft betreibt, kennt das jährliche Risiko im Winter. Schon eine glatte Stelle am Eingang oder an der Zufahrt kann zum Sturz führen, Sie tragen jedoch die Verkehrssicherungspflicht und haften für sichere Wege. In einer Stadt mit dichtem Berufsverkehr, viel Laufkundschaft und repräsentativen Adressen darf der Winterdienst deshalb weder zu spät kommen noch unvollständig bleiben.
Schritt für Schritt zum Winterdienst
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Anfrage stellen: Sie nehmen Kontakt mit uns in Frankfurt auf und schildern Ihre Flächen und Anforderungen. Alternativ nutzen Sie unser online Anfrage-Tool unter: Externer Link zu winterdienstanfrage.ffr.de
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Individuelles Angebot erhalten: Auf Basis Ihrer Anforderungen erstellen wir ein transparentes und passgenaues Angebot für Ihren Winterdienst.
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Auftrag erteilen: Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die Einsatzplanung und bereiten alle notwendigen Maßnahmen für die Wintersaison vor.
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Sicher durch den Winter: Mit moderner Räum- und Streutechnik sorgen wir bei Schnee und Glätte dafür, dass Wege, Zufahrten, Parkplätze und Verkehrsflächen sicher und begehbar bleiben.
Paket "Sorgloser Winter"
- Winterdienst bis max. 40m²
- Für Privatpersonen in Frankfurt
- Bei Bedarf mehrfaches Anfahren der Fläche
- Zuverlässige Räumung den ganzen Winter lang
- Ein persönlicher Ansprechpartner
ab 449 € brutto
Darauf können Sie sich verlassen
Direkt vor Ort
Professionalität
Zuverlässigkeit
Versicherungsschutz
24/7 im Einsatz
Direkt vor Ort
Professionalität
Zuverlässigkeit
Versicherungsschutz
24/7 im Einsatz
Sie wollen mehr zu unserem Winterdienst in Darmstadt erfahren?
Alle weiteren, wichtigen Informationen zu unseren Leistungen innerhalb des privaten und gewerblichen Winterdienst finden Sie auf unserer Detailseite.
Ein Hausmeister kann mit dem Winterdienst beauftragt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Der Eigentümer muss jedoch sicherstellen, dass der Hausmeister fachlich und organisatorisch in der Lage ist, die Räum- und Streupflichten zuverlässig zu erfüllen. Anders als bei der Beauftragung eines professionellen Winterdienstunternehmens verbleibt die Haftung häufig beim Eigentümer, wenn die übertragenen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.
Private Winterdienstunternehmen unterliegen grundsätzlich den allgemeinen Verkehrsregeln. Professionelle Winterdienstleister können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen behördliche Ausnahmegenehmigungen erhalten. Dadurch ist beispielsweise der Einsatz von Rundumwarnleuchten oder in Einzelfällen das Befahren bestimmter Bereiche abweichend von der üblichen Verkehrsführung möglich, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Winterdienstes erforderlich und genehmigt ist.
An Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen
Ein Anruf genügt 0800 2008007-79
Oder senden Sie uns einfach Ihre Wünsche und Anforderungen über das Kontaktformular, und wir finden gemeinsam die optimale Lösung für Sie. Nach dem Absenden des Kontaktformulars setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung – ganz nach Ihrem Wunsch entweder telefonisch oder per E-Mail. Wir übermitteln Ihnen unverbindlich die angeforderten Informationen oder beraten Sie individuell.